Die Maxim Baugesellschaft GmbH aus Bendorf ist ein Bauunternehmen mit Schwerpunkt auf Bausanierung, Natursteinverarbeitung, Trockenbau und Gartengestaltung. Ergänzend bietet das Un und weitere wichtige Informationen über das Unternehmen, die Geschäftstätigkeit und den aktuellen Stand des Verfahrens.
Das Unternehmen wurde gegründet und ist seitdem in der Branche tätig. Die Gesellschaft beschäftigt Mitarbeiter an verschiedenen Standorten in Deutschland. Zu den Hauptgeschäftsfeldern gehören diverse Dienstleistungen und Produkte für Kunden aus unterschiedlichen Branchen. Die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre zeigt verschiedene Trends.
21 IN 159/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Maxim Baugesellschaft GmbH, Bahnhofstraße 113, 56170 Bendorf, weitere Geschäftsräume: Rudolf-Diesel-Str. 3, 56220 Urmitz (AG Koblenz, HRB 26109), vertr. d.: Maxim Suhopalov, (Geschäftsführer), ist am 25.06.2026 um 14:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Rheinzollstr. 16, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-45099992-0, Fax: 0261-45099992-9, E-Mail: [email protected] bestellt worden.
Die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Koblenz, 25.06.2026
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agko.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens über das Vermögen der Maxim Baugesellschaft GmbH, Bahnhofstraße 113, 56170 Bendorf, weitere Geschäftsräume: Rudolf-Diesel-Str. 3, 56220 Urmitz (AG Koblenz, HRB 26109),
vertreten durch: Maxim Suhopalov, (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Peter Kiehl, Waldstraße 33, 56206 Hilgert, wird heute, am 23.06.2026 um 12:34 Uhr mit sofortiger Wirkung gemäß § 21 Abs. 2 InsO der Schuldnerin allgemein verboten, Gegenstände ihres Vermögens zu veräußern oder sonst über sie zu verfügen (Allgemeines Veräußerungsverbot). Unter dieses Verbot fällt auch die Einziehung von Außenständen.
56068 Koblenz, 23.06.2026
Das Amtsgericht - Abt. 21
21 IN 159/26
Verfahrensbeginn
Für wen ist InsolvenzTracker?
Kauf- & Einkaufsabteilungen
Überwachen Sie Lieferanten und Geschäftspartner. Erkennen Sie Risiken bevor es zu spät ist.
Wettbewerber & Strategen
Identifizieren Sie Übernahmeziele und sichern Sie sich Kundenbeziehungen insolventer Konkurrenten.
Rechtsanwälte & Kanzleien
Finden Sie schneller Insolvenzverwalter und Gegenpositionen mit unserer Datenbank.
Medienunternehmen
Erhalten Sie zuerst Wind von Insolvenzen und erstellen Sie Ihre Artikel mit unseren Echtzeit-Daten.